Zitierungen von § 17 FZulG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 FZulG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZulG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 FZulG Verordnungsermächtigung
... im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens nach § 6 für die Evaluierung dieses Gesetzes ( § 17 ) zu erheben und weitere freiwillige Erhebungen bei den Antragstellern durchzuführen.  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV)
V. v. 30.01.2020 BGBl. I S. 118, 1954; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 122
§ 6 FZulBV Geschäftsstatistik (vom 01.01.2020)
... Für die Geschäftsstatistik nach Absatz 1 sowie zum Zwecke der Evaluierung nach § 17 des Gesetzes werden im Rahmen des Antragsverfahrens insbesondere folgende Angaben von den ...
§ 7 FZulBV Datenübermittlung (vom 01.01.2020)
... Zwecke weiterer Datenanalysen (§ 16a des Gesetzes) sowie zum Zwecke der Evaluierung ( § 17 des Gesetzes) verarbeitet die zuständige Stelle oder auf Anweisung der zuständigen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung
V. v. 26.04.2022 BGBl. I S. 850
Artikel 1 1. FZulBVÄndV
... die Geschäftsstatistik nach Absatz 1 sowie zum Zwecke der Evaluierung nach § 17 des Gesetzes werden im Rahmen des Antragsverfahrens insbesondere folgende Angaben von den ...

Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 26 WaChaG Änderung des Forschungszulagengesetzes
... Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung verarbeiten." 3. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes
V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 122
Artikel 1 2. FZulBVÄndV
... Zum Zwecke weiterer Datenanalysen (§ 16a des Gesetzes) sowie zum Zwecke der Evaluierung ( § 17 des Gesetzes) verarbeitet die zuständige Stelle oder auf Anweisung der zuständigen ... sowie auf die Daten der Geschäftsstatistik nach § 6 sind die §§ 16a und 17 Absatz 2 des Gesetzes anzuwenden." b) Absatz 3 wird aufgehoben.  ...


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