interne Verweise§ 57 ATA-OTA-G Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person ... wie Personen mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 oder § 2 Absatz 1 . (2) Die dienstleistungserbringende Person darf je nach ausgeübter Tätigkeit ... wenn sie nicht die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 oder § 2 Absatz 1 besitzt. (3) Die dienstleistungserbringende Person ist verpflichtet, der ...
§ 66 ATA-OTA-G Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ... 5. das Nähere über die Urkunden für die Erlaubnis nach den §§ 1, 2 und 69 Absatz 2, 6. das Nähere über die Nachprüfung nach § 69 ... dieses Gesetzes erworbenen Ausbildungsnachweisen, die eine Erlaubnis nach § 1 oder § 2 in Verbindung mit Abschnitt 3 beantragen: a) das Verfahren bei der Prüfung der ... das Verfahren bei der Prüfung der Voraussetzungen nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 3 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 und 3 , insbesondere aa) die Vorlage der von der antragstellenden Person vorzulegenden ...
§ 67 ATA-OTA-G Bußgeldvorschriften ... „Anästhesietechnischer Assistent" führt, 2. ohne Erlaubnis nach § 2 Absatz 1 die Berufsbezeichnung „Operationstechnische Assistentin" oder ...
§ 69 ATA-OTA-G Weitergeltung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ... gelten als Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 oder § 2 Absatz 1 : 1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung ... Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 oder § 2 Absatz 1 erteilt wird. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die antragstellende Person 1. ... ausgebildet ist, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 oder § 2 Absatz 1 erhalten, so muss sie die Nachprüfung nach der auf Grundlage des § 66 erlassenen ...
Zitat in folgenden NormenAnästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV)
Artikel 1 V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295; zuletzt geändert durch Artikel 8z6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 52 ATA-OTA-APrV Erforderliche Unterlagen ... Personen, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 oder § 2 Absatz 1 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes aufgrund einer außerhalb des Geltungsbereichs des Anästhesietechnische- und ...
§ 87 ATA-OTA-APrV Nachweise der Zuverlässigkeit ... und die eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 oder nach § 2 Absatz 1 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes beantragt, kann zum Nachweis, dass bei ihr die in § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder § 2 Absatz ... beantragt, kann zum Nachweis, dass bei ihr die in § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes genannte Voraussetzung vorliegt, eine von der zuständigen Behörde ihres Herkunftsstaates ... eingetreten sind und im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes von Bedeutung sein können, so hat sie 1. die zuständige Stelle des ...
§ 88 ATA-OTA-APrV Nachweise der gesundheitlichen Eignung ... und die eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 oder nach § 2 Absatz 1 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes beantragt, kann zum Nachweis, dass bei ihr die in § 1 Absatz 2 Nummer 3 oder § 2 Absatz ... beantragt, kann zum Nachweis, dass bei ihr die in § 1 Absatz 2 Nummer 3 oder § 2 Absatz 2 Nummer 3 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes genannte Voraussetzung vorliegt, einen entsprechenden Nachweis ihres Herkunftsstaates vorlegen. ... Bescheinigung anzuerkennen, aus der sich ergibt, dass die in § 1 Absatz 2 Nummer 3 oder § 2 Absatz 2 Nummer 3 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes genannte Voraussetzung erfüllt ...
§ 92 ATA-OTA-APrV Zulassung zur Nachprüfung ... stellen, um die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 oder § 2 Absatz 1 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes zu erlangen. Über den Antrag entscheidet die zuständige Behörde. ...
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