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Artikel 2b - Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (ATA-OTA-GEG k.a.Abk.)
Artikel 2b Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
§ 3a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 2b Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2b ATA-OTA-GEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ATA-OTA-GEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 ATA-OTA-GEG Inkrafttreten
... die Artikel 2a und 2c treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2b tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft. (3) Artikel 2d tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. ...
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