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Änderungen an Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
01.01.2021 | (Aufhebung) | § 3 Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 vom 16. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2820) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2503; aufgehoben durch § 3 V. v. 16.12.2019 BGBl. I S. 2820
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2018V. v. 19.12.2017 BGBl. I S. 3989; aufgehoben durch § 3 V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2503
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2017V. v. 10.12.2016 BGBl. I S. 2893; aufgehoben durch § 3 V. v. 19.12.2017 BGBl. I S. 3989
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2016V. v. 11.12.2015 BGBl. I S. 2254; aufgehoben durch § 3 V. v. 10.12.2016 BGBl. I S. 2893
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2015V. v. 15.12.2014 BGBl. I S. 2198; aufgehoben durch § 3 V. v. 11.12.2015 BGBl. I S. 2254
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2014V. v. 09.12.2013 BGBl. I S. 4073; aufgehoben durch § 3 V. v. 15.12.2014 BGBl. I S. 2198
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2013V. v. 07.03.2013 BGBl. I S. 450; aufgehoben durch § 3 V. v. 09.12.2013 BGBl. I S. 4073
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2013V. v. 07.12.2012 BGBl. I S. 2607; aufgehoben durch § 3 V. v. 07.03.2013 BGBl. I S. 450
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2012V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2696; aufgehoben durch § 3 V. v. 07.12.2012 BGBl. I S. 2607
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2011V. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1833; aufgehoben durch § 3 V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2696
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2010V. v. 16.12.2009 BGBl. I S. 3908; aufgehoben durch § 3 V. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1833
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2009V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2782; aufgehoben durch § 3 V. v. 16.12.2009 BGBl. I S. 3908
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2008V. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3066; aufgehoben durch § 2 V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2782
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2007V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3268
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld für das Jahr 2006V. v. 23.12.2005 BGBl. I S. 3481
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- Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld für das Jahr 2005V. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3496
Änderungen durch Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzesm.W.v. (verkündet) | ändert | die Vorschriften ... (Synopse/Diff) | der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | |||
01.01.2020 | § 3 | (Aufhebung) | Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13725/l.htm