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Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (IT-StaatsvertragÄndGB k.a.Abk.)

B. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2851 (Nr. 51); Geltung ab 01.10.2019
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Oktober 2019 IT-StaatsvertragÄndG Artikel 2

Die Senatskanzlei des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg hat in der Funktion als Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz festgestellt, dass alle Vertragspartner des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG bis zum 30. September 2019 ihre Ratifikationsurkunden bei selbiger Senatskanzlei hinterlegt haben. Somit wird nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag (BGBl. I S. 1126) und Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG bekannt gemacht, dass selbiger Staatsvertrag am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten ist.

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