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Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (IT-StaatsvertragNB k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Auf Grund des Artikels 1 des Gesetzes zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag vom 4. August 2019 in Verbindung mit Artikel 2 des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (BGBl. I S. 1126) wird nachstehend der Wortlaut des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG unter seiner neuen Überschrift in der seit dem 1. Oktober 2019 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt
- 1.
- den am 1. April 2010 in Kraft getretenen Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (BGBl. 2010 I S. 662) und
- 2.
- den am 9. August 2019 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1126, 2851).
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