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Frühere Fassungen von § 1 Haushaltsgesetz 2020
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2020 (16.07.2020) | Artikel 1 Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 14.07.2020 BGBl. I S. 1669 |
aktuell vorher | 01.01.2020 (27.03.2020) | Artikel 1 Nachtragshaushaltsgesetz 2020 vom 27.03.2020 BGBl. I S. 556 |
aktuell | vor 01.01.2020 (27.03.2020) | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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