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Änderungen an Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
31.12.2019 (19.03.2020) | Artikel 2a | Berichtigung der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 9. März 2020 (BGBl. I S. 525) |
Änderungen durch Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzesm.W.v. (verkündet) | ändert | die Vorschriften ... (Synopse/Diff) | der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | |||
31.12.2019 | Artikel 1 | Synopse gesamt oder einzeln für § 6b (neu), § 71a, § 76, Anlage 4a, Anlage 7, Anlage 7b (neu), Anlage 9, Anlage 11 | Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) |
Artikel 2 | Anlage | Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) | |
Artikel 2a | Artikel 3 | Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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