Änderung Anlage 4a ESanMV vom 01.01.2021

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Anlage 4a ESanMV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2021 geltenden Fassung
Anlage 4a ESanMV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 04.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 341
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Anlage 4a (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 4a Sommerlicher Wärmeschutz


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1 Von der Steuerermäßigung umfasst ist der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. 2 Dabei sind die Vorgaben der DIN 4108-2: 2013-02 durch Sonnenschutzvorrichtungen nach deren Tabelle 7 Zeilen 3.1 bis 3.3 (unabhängig von der Art des Antriebs) zum sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten. 3 Ausgeschlossen sind Sonnenschutzvorrichtungen nach der Tabelle 7 Zeile 3.4 'Vordächer, Markisen allgemein, freistehende Lamellen'. 4 Es sind ausschließlich Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz umfasst, die an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasungsfläche installiert werden.




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