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Änderung Anlage 12 HebStPrV vom 16.12.2023
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Anlage 12 HebStPrV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 16.12.2023 geltenden Fassung | Anlage 12 HebStPrV n.F. (neue Fassung) in der am 16.12.2023 geltenden Fassung durch Artikel 6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359 |
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(Text alte Fassung) Anlage 12 (neu) | (Text neue Fassung)Anlage 12 (zu § 3 Absatz 1) Fächerkatalog gemäß Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG über den theoretischen und fachlichen Unterricht |
I. Grundfächer - Grundbegriffe der Anatomie und Physiologie - Grundbegriffe der Pathologie - Grundbegriffe der Bakteriologie, Virologie und Parasitologie - Grundbegriffe der Biophysik, Biochemie und Radiologie - Kinderheilkunde, insbesondere in Bezug auf Neugeborene - Hygiene, Gesundheitserziehung, Gesundheitsvorsorge, Früherkennung von Krankheiten - Ernährung und Diätetik unter besonderer Berücksichtigung der Ernährung der Frau, des Neugeborenen und des Säuglings - Grundbegriffe der Soziologie und sozialmedizinischer Fragen - Grundbegriffe der Arzneimittellehre - Psychologie - Pädagogik - Gesundheits- und Sozialrecht und Aufbau des Gesundheitswesens - Berufsethik und Berufsrecht - Sexualerziehung und Familienplanung - Gesetzlicher Schutz von Mutter und Kind II. Spezifische Fächer für Hebammen - Anatomie und Physiologie - Embryologie und Entwicklung des Fötus - Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett - Pathologie in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe - Schwangerenberatung, Vorbereitung auf die Elternschaft, einschließlich psychologischer Aspekte - Vorbereitung der Entbindung, einschließlich Kenntnisse von Geburtshilfeinstrumenten und ihrer Verwendung - Analgesie, Anästhesie und Wiederbelebung - Physiologie und Pathologie des Neugeborenen - Betreuung und Pflege des Neugeborenen - Psychologische und soziale Faktoren |
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