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Berichtigung der Veranstaltungstechnikmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung (VTMFPrVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Veranstaltungstechnikmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung vom 25. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1567) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 1 Absatz 5 ist jeweils die Angabe „Absatz 1" zu streichen.
In § 1 Absatz 5 ist jeweils die Angabe „Absatz 1" zu streichen.
Schlussformel
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag Ute Grebe
Im Auftrag Ute Grebe
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