Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.05.2020 aufgehoben

Schlussformel - Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus („2019-nCoV") (CorViMV k.a.Abk.)

V. v. 30.01.2020 BAnz AT 31.01.2020 V1; aufgehoben durch Artikel 18 Abs. 1 G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018
Geltung ab 01.02.2020; FNA: 2126-13-8 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Schlussformel



Der Bundesminister für Gesundheit

Jens Spahn



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