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Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 24. Januar 2020 über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (BrexitÜGInkrB k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach § 4 Absatz 2 des Brexit-Übergangsgesetzes vom 27. März 2019 (BGBl. I S. 402), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) geändert worden ist, wird bekannt gemacht, dass das Abkommen vom 24. Januar 2020 über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. C 384 I vom 12.11.2019, S. 1) nach dessen Artikel 185 Absatz 1 am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist.
Damit ist das Brexit-Übergangsgesetz nach dessen § 4 Absatz 1 ebenfalls am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.
Damit ist das Brexit-Übergangsgesetz nach dessen § 4 Absatz 1 ebenfalls am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.
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