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Artikel 7 - Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung (19. SchSAV k.a.Abk.)

V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 412 (Nr. 10); Geltung ab 07.03.2020, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 7 Inkrafttreten


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 Nummer 6 tritt mit Wirkung vom 14. März 2018 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. März 2020.

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Zitierungen von Artikel 7 Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 19. SchSAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 19. SchSAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 1 19. SchSAV Änderung der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz
...  c) Nummer 8 wird wie folgt gefasst: „8. Artikel 4 bis 6, Artikel 7 Absatz 1 und 2 , Artikel 8 und 9, Artikel 11 bis 13, Artikel 14 Absatz 1 bis 3, Absatz 4 Satz 1, Artikel 14a, ... des Rates". i) Nummer 17 wird wie folgt gefasst: „17. Artikel 7 Nummer 1 , Artikel 8 Nummer 1 bis 3, Artikel 9, 10 Absatz 2 bis 4 der Richtlinie 2001/96/EG des ... j) Nummer 18 wird wie folgt gefasst: „18. Artikel 5 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 1 und 2 sowie dem Anhang der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen ... wie folgt gefasst: „21. Artikel 5, 6 Absatz 1 bis 6 sowie 8 und 9 Buchstabe b, Artikel 7 Absatz 1 und 2 , Artikel 8 Absatz 2 und 4 der Richtlinie (EU) 2016/802 des Europäischen Parlaments und des ...