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Zitierungen von § 21 PBefG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 PBefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PBefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 PBefG Tod des Unternehmers
... abgelaufen sein würde. (3) Bei Unternehmern mit Betriebspflicht nach § 21 hat die Genehmigungsbehörde dafür zu sorgen, daß der Betrieb keine Unterbrechung ...
§ 28 PBefG Planfeststellung und vorläufige Anordnung (vom 01.08.2021)
... findet das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Ausnahme des § 21 Absatz 3 Anwendung. (3) Bebauungspläne nach § 9 des Baugesetzbuches ersetzen ...
§ 45 PBefG Sonstige Vorschriften (vom 01.08.2021)
... Verkehrsformen nach § 43 auf die Einhaltung der Vorschriften über die Betriebspflicht ( § 21 ), die Beförderungspflicht (§ 22), die Beförderungsentgelte und -bedingungen (§ ...
§ 48 PBefG Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen (vom 01.01.2013)
... zum Reiseziel gebracht hat. (3) (aufgehoben) (4) Die Vorschriften der §§ 21 und 22 sind nicht ...
§ 49 PBefG Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen (vom 01.08.2021)
... Straßen oder Plätzen angeboten werden. (3) Die Vorschriften der §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden. (4) Verkehr mit Mietwagen ist die ... mit Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr überschreitet. Die §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden. (5) Die Genehmigungsbehörde kann für ...
§ 50 PBefG Gebündelter Bedarfsverkehr (vom 01.08.2021)
... dürfen für den gebündelten Bedarfsverkehr nicht verwendet werden. Die §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden. (2) Im gebündelten Bedarfsverkehr ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
V. v. 15.08.2001 BGBl. I S. 2168; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.05.2012 BGBl. I S. 1042
§ 2 PBefGKostV
... sind: 1. Amtshandlungen, die im Zusammenhang mit einer nach § 21 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes angeordneten Erweiterung oder Änderung eines ...
Anlage PBefGKostV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 12.05.2012)
... zur Einstellung des Betriebs - Mitteilung an die Genehmigungsbehörde § 21 Abs. 4 PBefG, Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates vom 16. ...

Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.11.2007 BGBl. I S. 2569
Anhang 5. PBefRÄndV zu Artikel 5
... zur Einstellung des Betriebs - Mitteilung an die Genehmigungsbehörde § 21 Abs. 4 PBefG, Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates vom 16. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2598
Artikel 1 PBefRÄndG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... die einstweilige Erlaubnis auf bis zu zwei Jahre befristet werden." 12. § 21 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 1 PBefRMoG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... und Merkmale dürfen für den gebündelten Bedarfsverkehr nicht verwendet werden. Die §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden. (2) Im gebündelten Bedarfsverkehr dürfen ...

Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
G. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 433
Artikel 4 AEGuaÄndG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... findet das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Ausnahme des § 21 Absatz 3 Anwendung." e) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „Absatz 1a" durch ...