Tools:
Update via:
Zitierungen von § 40 PBefG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 PBefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PBefG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3b PBefG Datenverarbeitung (vom 01.08.2021)
... 8 Absatz 3 sowie den §§ 11 und 29 zur Überprüfung von Maßgaben nach den §§ 40 , 41, 49 Absatz 4, § 50 Absatz 3 und 4 sowie den §§ 51 und 51a und Daten nach § ... zu speichern und zu verwenden, soweit dies zur Überprüfung von Maßgaben nach den §§ 40 , 41, 49 Absatz 4, § 50 Absatz 3 und 4 sowie §§ 51 und 51a erforderlich ist, und ...
§ 41 PBefG Entsprechend anwendbare Vorschriften (vom 01.08.2021)
... (3) Im übrigen sind auf den Obusverkehr die Vorschriften der §§ 39 und 40 entsprechend ...
§ 45 PBefG Sonstige Vorschriften (vom 01.08.2021)
... (2) Auf den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sind die §§ 39 und 40 mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. § 39 Absatz 1 bis 5 und 7 gilt nicht ... 1. § 39 Absatz 1 bis 5 und 7 gilt nicht für den Personenfernverkehr, 2. § 40 Absatz 3 gilt nicht für den Personenfernverkehr; abweichend von § 40 Absatz 2 Satz 1 genügt ... 2. § 40 Absatz 3 gilt nicht für den Personenfernverkehr; abweichend von § 40 Absatz 2 Satz 1 genügt bei Fahrplanänderungen im Personenfernverkehr eine Anzeige bei der ... innerhalb von einem Monat widerspricht, dürfen diese nicht in Kraft treten, 3. § 40 gilt nicht für den Linienbedarfsverkehr. (3) Die ... die Beförderungsentgelte und -bedingungen (§ 39) sowie über die Fahrpläne ( § 40 ) ganz oder teilweise verzichten. Bei den Sonderformen des Linienverkehrs (§ 43) ist ...
§ 54 PBefG Aufsicht (vom 26.11.2011)
... der Verkehr ordnungsgemäß abgewickelt und den Pflichten nach § 39 Abs. 7 und § 40 Abs. 4 genügt werden ...
§ 61 PBefG Ordnungswidrigkeiten (vom 09.03.2023)
... Besonderen Beförderungsbedingungen und der gültigen Fahrpläne (§ 39 Abs. 7, § 40 Abs. 4 , § 41 Abs. 3, § 45 Abs. 3), e) die technischen Anforderungen für ...
Zitat in folgenden Normen
Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
V. v. 15.08.2001 BGBl. I S. 2168; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.05.2012 BGBl. I S. 1042
Anlage PBefGKostV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 12.05.2012)
... bis 150 7. Zustimmung zu Änderungen des Fahrplans § 40 Absatz 2 Satz 1 PBefG, Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 oder Anhang 7 ...
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
V. v. 21.06.1975 BGBl. I S. 1573; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
§ 32 BOKraft Haltestellen
... des Verkehrs Rechnung zu tragen. (2) Der Unternehmer hat neben den Angaben nach § 40 Abs. 4 PBefG 1. an der Haltestelle die Liniennummer sowie den Namen des ...
Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.11.2007 BGBl. I S. 2569
Anhang 5. PBefRÄndV zu Artikel 5
... bis 150 7. Zustimmung zu Änderungen des Fahrplans § 40 Abs. 2 Satz 1 PBefG, Artikel 8 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates vom 16. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen
V. v. 04.05.2012 BGBl. I S. 1042
Artikel 1 1. PBefGKostVÄndV
... 7 wird die Spalte „Rechtsgrundlage" wie folgt gefasst: „§ 40 Absatz 2 Satz 1 PBefG, Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 oder Anhang 7 Artikel 5 Absatz ...
Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2598
Artikel 1 PBefRÄndG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... „Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend." 15. § 40 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ... „(2) Auf den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sind die §§ 39 und 40 mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. § 39 Absatz 1 bis 5 und 7 gilt nicht ... § 39 Absatz 1 bis 5 und 7 gilt nicht für den Personenfernverkehr, 2. § 40 Absatz 3 gilt nicht für den Personenfernverkehr; abweichend von § 40 Absatz 2 Satz 1 ... 2. § 40 Absatz 3 gilt nicht für den Personenfernverkehr; abweichend von § 40 Absatz 2 Satz 1 genügt bei Fahrplanänderungen im Personenfernverkehr eine Anzeige bei ...
Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 1 PBefRMoG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... 8 Absatz 3 sowie den §§ 11 und 29 zur Überprüfung von Maßgaben nach den §§ 40 , 41, 49 Absatz 4, § 50 Absatz 3 und 4 sowie den §§ 51 und 51a und Daten nach § ... zu speichern und zu verwenden, soweit dies zur Überprüfung von Maßgaben nach den §§ 40 , 41, 49 Absatz 4, § 50 Absatz 3 und 4 sowie §§ 51 und 51a erforderlich ist, und ... in deren Bezirk der Unternehmer seinen Betriebssitz hat." 18. § 40 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 Satz 2 wird folgender Satz ... ein Komma ersetzt. b) Folgende Nummer 3 wird angefügt: „3. § 40 gilt nicht für den Linienbedarfsverkehr." 23. § 46 wird wie folgt ...
Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Artikel 27 MEG II Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... Gelegenheitsverkehr" enthält, nachgewiesen werden." 2. § 40 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: (2) Fahrpläne und deren Änderungen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1381/v19484.htm