Tools:
Update via:
Zitierungen von § 64b PBefG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64b PBefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PBefG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3b PBefG Datenverarbeitung (vom 01.08.2021)
... des Klimaschutzes oder zur Fortentwicklung der Barrierefreiheit nach § 50 Absatz 3 und §§ 64b und 64c; 3. Daten im Sinne von § 3a Absatz 1 Nummer 1 und 2 an Dritte zur ...
§ 13 PBefG Voraussetzung der Genehmigung (vom 01.08.2021)
... mit dem Verkehr beantragten Fahrzeuge nicht die Anforderungen der Emissionsvorgaben im Sinne von § 64b erfüllen. Beim Verkehr mit Taxen und im gebündelten Bedarfsverkehr kann die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 1 PBefRMoG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... des Klimaschutzes oder zur Fortentwicklung der Barrierefreiheit nach § 50 Absatz 3 und §§ 64b und 64c; 3. Daten im Sinne von § 3a Absatz 1 Nummer 1 und 2 an Dritte zur ... mit dem Verkehr beantragten Fahrzeuge nicht die Anforderungen der Emissionsvorgaben im Sinne von § 64b erfüllen. Beim Verkehr mit Taxen und im gebündelten Bedarfsverkehr kann die Genehmigung ... b) Die bisherigen Buchstaben e bis g werden die Buchstaben f bis h. 32. In § 64b werden nach dem Wort „Mietwagen" die Wörter „oder den Betrieb ... „oder den Betrieb gebündelten Bedarfsverkehrs" eingefügt. 33. Nach § 64b wird folgender § 64c eingefügt: „§ 64c Barrierefreiheit ...
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2886
Artikel 5 KlSchStG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... 14 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, wird folgender § 64b eingefügt: „§ 64b Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs ... I S. 2808) geändert worden ist, wird folgender § 64b eingefügt: „ § 64b Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs Dieses Gesetz oder auf Grundlage ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1381/v233451.htm