Tools:
Update via:
Artikel 3 - Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze (WoBerichtsGEG k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten
(2) Artikel 1a Nummer 1 und 3 sowie die Artikel 1b, 1c, 2a und 2b treten mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13819/a237641.htm