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Schlussformel - Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (OrgSpEG k.a.Abk.)

G. v. 16.03.2020 BGBl. I S. 497 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754
Geltung ab 01.03.2022
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Gesundheit

Jens Spahn

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Andreas Scheuer

 
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