Berichtigung - Berichtigung der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (14. FeVuaÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 09.03.2020 BGBl. I S. 525 (Nr. 13); Geltung ab 31.12.2019

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 31. Dezember 2019 14. FeVuaÄndV Artikel 2a

Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2937) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 2a sind in der Überschrift und im Einleitungssatz jeweils die Wörter „anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" durch die Wörter „anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen" zu ersetzen.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed