Zitierungen von § 4 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 COVZvRMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in COVZvRMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 COVZvRMG Anwendungsbestimmungen (vom 15.09.2021)
... Sitzungen, die bis einschließlich 31. August 2022 stattfinden, anzuwenden. (4) § 4 ist nur auf Anmeldungen anzuwenden, die im Jahr 2020 vorgenommen werden. (5) § 5 ...
§ 8 COVZvRMG Verordnungsermächtigung
... durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Geltung der §§ 1 bis 5 gemäß § 7 bis höchstens zum 31. Dezember 2021 zu verlängern, wenn ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Umwandlungssteuergesetz
Artikel 6 G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2782, 2791; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 27 UmwStG 2006 Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025)
... und für Verbraucherschutz eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 8 in Verbindung mit § 4 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569, 570), wird das Bundesministerium der Finanzen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1385
Artikel 3 CorStHG Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
... und für Verbraucherschutz eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 8 in Verbindung mit § 4 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569, 570), wird das Bundesministerium der Finanzen ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV)
V. v. 20.10.2020 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3328
§ 1 GesRGenRCOVMVV Verlängerung von Maßnahmen (vom 01.03.2021)
... Geltung des § 4 gemäß § 7 Absatz 4 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, ...


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