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Frühere Fassungen von Artikel 6 Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 26.03.2022 | Artikel 4a Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen vom 23.03.2022 BGBl. I S. 482 |
aktuell vorher | 15.09.2021 | Artikel 16 Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021) vom 10.09.2021 BGBl. I S. 4147 |
aktuell vorher | 01.01.2021 | Artikel 11 Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3229 |
aktuell | vor 01.01.2021 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13843/al237959.htm