interne Verweise§ 3 SodEG Umsetzung des Sicherstellungsauftrages (vom 01.01.2021) ... dem zuschussgewährenden Leistungsträger den Zufluss vorrangiger Mittel nach § 4 Satz 1 und 2 anzuzeigen. Die sozialen Dienstleister sind verpflichtet, den Leistungsträgern den ...
§ 6 SodEG Datenschutz (vom 29.05.2020) ... Zuschusses nach § 3 und zur Feststellung des nachträglichen Erstattungsanspruchs nach § 4 können die Leistungsträger personenbezogene Daten verarbeiten, insbesondere können ...
Zitat in folgenden NormenZehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 8d G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1055; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 6 SozSchPG II Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes ... dem zuschussgewährenden Leistungsträger den Zufluss vorrangiger Mittel nach § 4 Satz 1 und 2 anzuzeigen." 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird ... den Zufluss vorrangiger Mittel nach § 4 Satz 1 und 2 anzuzeigen." 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) ... Zuschusses nach § 3 und zur Feststellung des nachträglichen Erstattungsanspruchs nach § 4 können die Leistungsträger personenbezogene Daten verarbeiten, insbesondere können ... Rahmen der nachträglichen Erstattung anspruchsberechtigter Leistungsträger im Sinne von § 4 . Als vorrangige Mittel gelten auch Vergütungen der Krankenkassen für Leistungen nach ... für Leistungen nach § 2 Satz 4. Die benannte Krankenkasse leitet Erstattungen nach § 4 an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds weiter. Nach Abschluss der Zahlungen nach ...
Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2855
Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen
G. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 473
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