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Artikel 6 - Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik (VgOptG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


Artikel 6 ändert mWv. 2. April 2020 VergRModVO Artikel 7

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.



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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 1. April 2020.