Tools:
Update via:
Artikel 6 - Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik (VgOptG k.a.Abk.)
Artikel 6 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt Artikel 7 Absatz 3 Satz 2 und 3 der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624) außer Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 1. April 2020.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13861/a238207.htm