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§ 4 - Hauswirtschafterausbildungsverordnung (HaWiAusbV)
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
- a)
- personenbetreuende Dienstleistungen,
- b)
- serviceorientierte Dienstleistungen oder
- c)
- ländlich-agrarische Dienstleistungen sowie
- 3.
- schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- hauswirtschaftliche Betreuungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln,
- 2.
- hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen erbringen,
- 3.
- hauswirtschaftliche Versorgungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln,
- 4.
- Verpflegung planen sowie Speisen und Getränke zubereiten und servieren,
- 5.
- Räume und Wohnumfeld reinigen, pflegen und gestalten,
- 6.
- Textilien einsetzen, reinigen und pflegen,
- 7.
- hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse planen, durchführen und bewerten,
- 8.
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie Geräte und Maschinen beschaffen, lagern und einsetzen,
- 9.
- hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten,
- 10.
- qualitätssichernde Maßnahmen durchführen,
- 11.
- Hygienemaßnahmen durchführen,
- 12.
- im Team arbeiten, Personen anleiten und bei der Personaleinsatzplanung mitwirken sowie
- 13.
- mit angrenzenden Zuständigkeitsbereichen kooperieren.
(3) In der Berufsbildposition Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten werden weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt
- 1.
- im Schwerpunkt Personenbetreuende Dienstleistungen,
- 2.
- im Schwerpunkt Serviceorientierte Dienstleistungen oder
- 3.
- im Schwerpunkt Ländlich-agrarische Dienstleistungen.
(4) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz sowie
- 5.
- Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit.
Zitierungen von § 4 HaWiAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HaWiAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HaWiAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage HaWiAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin
... Betreuungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Bedeutung von hauswirtschaftlichen Betreuungs- leistungen für die ... Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen erbringen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) hauswirtschaftliche Betreuungsmaßnahmen anbie- ten, mit Kunden und ... Versorgungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Bedeutung und Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung erläutern ... planen sowie Speisen und Getränke zubereiten und servieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Bedeutung von Ernährung und Mahlzeiten für Ge- sundheit, Wohlbefinden ... und Wohnumfeld reinigen, pflegen und gestalten ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reinigung von Räumen und des ... 6 Textilien einsetzen, reinigen und pflegen ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Bedeutung der Art und Pflege von Textilien für Gebrauch und Wohlbefinden ... Arbeits- prozesse planen, durchführen und bewerten ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Handlungsbedarfe ermitteln sowie Arbeitsaufträge entgegennehmen und ... güter sowie Geräte und Maschinen beschaffen, lagern und einsetzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie Geräte und Maschinen ... Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Entwicklungen am Markt beobachten und bewerten b) betriebliche ... Maßnahmen durchführen ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Bedeutung des Qualitätsmanagements für die Pla- nung, ... 11 Hygienemaßnahmen durchführen ( § 4 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Bedeutung von Hygiene, insbesondere Personal-, Produkt- und Betriebshygiene, ... arbeiten, Personen anleiten und bei der Personaleinsatzplanung mitwirken ( § 4 Absatz 2 Nummer 12 ) a) im Team wertschätzend arbeiten und dabei individuelle Ressourcen und ... Mit angrenzenden Zuständig- keitsbereichen kooperieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 13 ) a) angrenzende Zuständigkeitsbereiche fall- und situationsbezogen ... Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Produkte und Betreuungsangebote sowie Pläne zu deren Umsetzung auf der ... Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Produkte und Versorgungsangebote sowie Pläne zu deren Umsetzung auf der ... Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) ländlich-agrarische Produkte und Betreuungsange- bote auf Grundlage von ... 1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 4 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- besondere Abschluss, ... und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 4 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern b) ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 4 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... der gesamten Ausbildung 4 Umweltschutz ( § 4 Absatz 4 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit ( § 4 Absatz 4 Nummer 5 ) a) Informationen aus digitalen Netzen beschaffen und bewerten b) ...
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