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§ 11 - Hauswirtschafterausbildungsverordnung (HaWiAusbV)
§ 11 Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen,
- 2.
- Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten,
- 3.
- Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen,
- 4.
- Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen sowie
- 5.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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