§ 20 - Hauswirtschafterausbildungsverordnung (HaWiAusbV)

V. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 730 (Nr. 16)
Geltung ab 01.08.2020; FNA: 806-22-1-130 Berufliche Bildung

§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 20 ändert mWv. 1. August 2020 HWirtAusbV

1Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 30. Juni 1999 (BGBl. I S. 1495) außer Kraft.



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