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Frühere Fassungen von § 1 InfrGGBV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.12.2021 | Artikel 54 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz vom 23.06.2021 BGBl. I S. 1858 |
aktuell vorher | 01.01.2021 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der InfrGG-Beleihungsverordnung vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3206 |
aktuell | vor 01.01.2021 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13865/al238283.htm