Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 14 HIVHG vom 01.01.2019

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 6a BlGewVFG am 1. Januar 2019 und Änderungshistorie des HIVHG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 14 HIVHG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2019 geltenden Fassung
§ 14 HIVHG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 6a G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2757

(Textabschnitt unverändert)

§ 14 Aufhebung der Stiftung


(Text alte Fassung)

Die Stiftung wird aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist oder die Mittel für die finanzielle Hilfe erschöpft sind.

(Text neue Fassung)

Die Stiftung wird aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist.