§ 2 - Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2020 (LuftVStAbsenkV 2020)

V. v. 02.04.2020 BGBl. I S. 762 (Nr. 17)
Geltung ab 01.04.2020; FNA: 611-19-1-6 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. April 2020 LuftVStAbsenkV 2020

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2020 vom 29. November 2019 (BGBl. I S. 2033) außer Kraft.



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