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Zitierungen von § 6 DiGAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 DiGAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DiGAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 DiGAV Antragsinhalt (vom 26.03.2024)
... sofern zutreffend, 15. der Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 3 bis 6 , 16. den in der digitalen Gesundheitsanwendung vorgesehenen Nutzerrollen, ...
§ 7 DiGAV Nachweis durch Zertifikate (vom 29.12.2022)
... von Zertifikaten verlangen, die die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 bestätigen, sofern entsprechende Zertifikate aufgrund von Sicherheits-, Qualitäts- oder ... oder sonstige anerkannte Zertifikate zum Nachweis der Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 geeignet sind. Das nach Satz 1 vorzulegende Zertifikat darf zum Zeitpunkt der ... gilt der Nachweis der in dem Zertifikat bestätigten Anforderung nach § 4 bis 6 grundsätzlich als erbracht. § 3 Absatz 2 gilt entsprechend. (2) ... welche Zertifikate geeignet sind, die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 zu belegen. (3) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ...
Anlage 2 DiGAV Fragebogen gemäß den §§ 5 und 6 (vom 26.03.2024)
... ist durch den Hersteller die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 5 und 6 zu erklären. Der Hersteller bestätigt die Erfüllung der Anforderungen durch ... 1. § 5 Ab- satz 1 und § 6 Ja, die über die digitale Gesundheitsanwendung verarbeiteten Daten können ... 2. § 5 Absatz 1 und § 6 Ja, der Versicherte kann für seine Versorgung relevante Auszüge der ... 3. § 5 Ab- satz 1 und § 6 Ja, die digitale Gesundheitsanwendung ist in der Lage, Daten aus vom Versicherten ... 4. § 5 Ab- satz 1 und § 6 Ja, die für die Herstellung der Interoperabilität der digitalen ... werden. 4a. § 6 Ja, sofern der Hersteller eigene Profilierungen vorgenommen hat, sind diese in einem ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Artikel 7 DVPMG Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
... festgelegten Anforderungen an die Datensicherheit erfüllen." 3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Interoperabilität von ... verarbeiteten Daten mit Einwilligung des Versicherten in einem interoperablen Format nach § 6 über den Anbieter der elektronischen Patientenakte in die elektronische Patientenakte des ...
Erste Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4355, 2022 BGBl. I S. 463
Artikel 1 1. DiGAVÄndV Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (vom 01.10.2021)
... nachzuweisenden Anforderungen an den Datenschutz umsetzen." 3. Die §§ 6 und 6a werden wie folgt gefasst: „§ 6 Qualitätsanforderungen nach ... 3. Die §§ 6 und 6a werden wie folgt gefasst: „ § 6 Qualitätsanforderungen nach § 5 Absatz 1; Festlegungen zur Interoperabilität ... Nummer 6 gestrichen. 10. Anlage 2 (Fragebogen gemäß den §§ 5 und 6 ) wird wie folgt geändert: a) Der Abschnitt „Interoperabilität" ... 1. § 5 Ab- satz 1 und § 6 Ja, die über die digitale Gesundheitsanwendung verarbeiteten Daten können ... 3. § 5 Ab- satz 1 und § 6 Ja, die digitale Gesundheitsanwendung ist in der Lage, Daten aus vom Versicherten ... 4. § 5 Ab- satz 1 und § 6 Ja, die für die Herstellung der Interoperabilität der digitalen ... werden. 4a. § 6 Ja, sofern der Hersteller eigene Profilierungen vorgenommen hat, sind diese in ...
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