Zitierungen von § 6a DiGAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6a DiGAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DiGAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 2 DiGAV Fragebogen gemäß den §§ 5 und 6 (vom 26.03.2024)
... Patientenakte?       5. § 6a Ja, die digitale Gesundheitsanwendung ermög- licht es dem Versicherten ab dem ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Artikel 7 DVPMG Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
... an die Datensicherheit erfüllen." 3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Interoperabilität von digitalen ... 3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „ § 6a Interoperabilität von digitalen Gesundheitsanwendungen mit der elektronischen ...

Erste Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4355, 2022 BGBl. I S. 463
Artikel 1 1. DiGAVÄndV Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (vom 01.10.2021)
... Anforderungen an den Datenschutz umsetzen." 3. Die §§ 6 und 6a werden wie folgt gefasst: „§ 6 Qualitätsanforderungen nach § 5 ... nach Satz 2 zur freien Nutzung in einem anerkannten Verzeichnis veröffentlichen. § 6a Interoperabilität von digitalen Gesundheitsanwendungen mit der elektronischen ... Patientenakte?       5. § 6a Ja, die digitale Gesundheitsanwendung ermög- licht es dem Versicherten ab dem ...

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Artikel 3 KHPflEG Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
... „1. April 2023" durch die Angabe „1. August 2024" ersetzt. 1a. In § 6a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 wird die Angabe „1. Januar 2023" jeweils durch die Angabe „1. Januar 2024" ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed