Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2008 aufgehoben
§ 1 - EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung (EG-ObstGemüseDV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 16.01.2004 BGBl. I S. 98; aufgehoben durch § 21 V. v. 16.06.2008 BGBl. I S. 1082
Geltung ab 12.07.1997; FNA: 7847-11-4-87 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
|
Geltung ab 12.07.1997; FNA: 7847-11-4-87 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
|
§ 1 Anwendungsbereich
§ 1 wird in 4 Vorschriften zitiert
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse hinsichtlich
- 1.
- der Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen, der Erzeugergruppierungen, der Betriebsfonds, der operationellen Programme und der Anerkennungspläne und
- 2.
- der Marktrücknahmen.
Anzeige
Zitierungen von § 1 EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EG-ObstGemüseDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EG-ObstGemüseDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 EG-ObstGemüseDV Zuständigkeiten
... des Betriebsfonds und der operationellen Programme, die in dieser Verordnung und in den in § 1 genannten Rechtsakten enthalten sind. Sie stellt dabei das Benehmen mit den Ländern her, in ... (3) Im Übrigen sind für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte die nach Landesrecht zuständigen Stellen ...
§ 6 EG-ObstGemüseDV Wohltätigkeitseinrichtungen
... zum Bezug von aus dem Markt genommenen Erzeugnissen anerkannt, wenn sie den in den in § 1 genannten Rechtsakten vorgesehenen Voraussetzungen entsprechen. (2) Die kostenlose ...
§ 9 EG-ObstGemüseDV Duldungs- und Mitwirkungspflichten
... längeren Aufbewahrungspflichten bestehen, sind die nach dieser Verordnung und den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Unterlagen, Aufzeichnungen, Belege oder Bücher ...
§ 10 EG-ObstGemüseDV Meldepflichten
... von Erzeugerorganisationen übertragen haben, diese Vereinigung teilen alle nach den in § 1 genannten Rechtsakten erforderlichen Angaben den für ihre Anerkennung zuständigen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1388/a19607.htm