Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2008 aufgehoben
§ 8 Kompostierung und biologischer Abbau
Wer beabsichtigt, aus dem Markt genommene Erzeugnisse zu kompostieren oder in anderer Weise biologisch abzubauen, hat die Zustimmung der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
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