Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2008 aufgehoben
§ 12 Muster und Vordrucke
Für alle Anträge und Meldungen können die zuständigen Stellen Muster bekannt geben oder Vordrucke bereithalten. Soweit die zuständigen Stellen Muster bekannt geben oder Vordrucke bereithalten, sind diese zu verwenden.
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