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Frühere Fassungen von § 4b SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 07.04.2023 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und der Monoklonale-Antikörper-Verordnung vom 03.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 97 |
aktuell vorher | 17.09.2022 | Artikel 8a Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.09.2022 BGBl. I S. 1454 |
aktuell vorher | 18.08.2022 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vom 16.08.2022 BAnz AT 17.08.2022 V2 |
aktuell | vor 18.08.2022 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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