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Artikel 3 - Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (LuftSiPVG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
In § 492 Absatz 3 Satz 3 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. März 2020 (BGBl. I S. 431) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Sprengstoffgesetzes" die Wörter „, § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 des Luftsicherheitsgesetzes" eingefügt.
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 LuftSiPVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftSiPVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1247
Artikel 2 58. StGBÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 2020 (BGBl. I S. 840 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(1) Auskünfte nach den ...
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