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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften (DüVÄndV 2020 k.a.Abk.)

Artikel 2 Folgeänderungen


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2020 DüngVBV § 1, AgrarZahlVerpflV § 2


 
„a)
nach § 10 Absatz 3 der Düngeverordnung nicht zur Erstellung von Aufzeichnungen verpflichtet sind und".


 
„Soweit die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen nach § 13a Absatz 3 der Düngeverordnung von den in Satz 1 genannten Anforderungen abweichende Anforderungen vorschreiben oder durch Rechtsverordnungen nach § 13 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 4 Nummer 5 der Düngeverordnung in der bis zum 30. April 2020 geltenden Fassung abweichende Vorschriften erlassen haben, die sich jeweils auf stickstoffhaltige Düngemittel beziehen, sind abweichend von Satz 1 die Anforderungen nach Landesrecht zu beachten."

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 DüVÄndV 2020 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DüVÄndV 2020 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 22.09.2020 BAnz AT 24.09.2020 V1
Artikel 2 3. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
... vom 17. Dezember 2014 (BAnz AT 23.12.2014 V1), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 846 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Buchstabe a wird die ...