Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften (DüVÄndV 2020 k.a.Abk.)

Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Düngeverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Anzeige