Tools:
Update via:
§ 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Metall- und Glockengießer/zur Metall- und Glockengießerin (Met/GlockAusbV k.a.Abk.)
§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
- Zinngußtechnik,
- 2.
- Kunst- und Glockengußtechnik,
- 3.
- Metallgußtechnik
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1392/a19638.htm