Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben

Schlussformel - Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV)

V. v. 25.05.2020 BAnz AT 26.05.2020 V1; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Geltung ab 27.05.2020; FNA: 2126-13-14 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Schlussformel



Der Bundesminister für Gesundheit

Jens Spahn



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