Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen des PlanSiG am 09.12.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 9. Dezember 2023 durch Artikel 3 des 5. VwVfÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des PlanSiG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

PlanSiG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.12.2023 geltenden Fassung
PlanSiG n.F. (neue Fassung)
in der am 09.12.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
(Textabschnitt unverändert)

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) 1 Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. 2 Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2028 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) 1 Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. 2 Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2028 außer Kraft.