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Artikel 5 - Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (BeWeAusbFG k.a.Abk.)
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Geltung ab 29.05.2020, abweichend siehe Artikel 19
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Geltung ab 29.05.2020, abweichend siehe Artikel 19
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Artikel 5 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
§ 129 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel 4e des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2651) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
- „§ 129 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie(1) Die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Beschlussfassung können mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig. § 34 Absatz 1 Satz 3 gilt mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer ihre Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden in Textform bestätigen. Gleiches gilt für die von den in Satz 1 genannten Gremien gebildeten Ausschüsse.(2) Für die Einigungsstelle und den Wirtschaftsausschuss gilt Absatz 1 Satz 1 und 2 entsprechend.
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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 BeWeAusbFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BeWeAusbFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 6 BeWeAusbFG Weitere Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird ...
Artikel 19 BeWeAusbFG Inkrafttreten (vom 10.12.2020)
... der nachstehenden Absätze am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 5 , 7, 9, 11 und 13 treten mit Wirkung vom 1. März 2020 in Kraft. (3) Artikel 1 ...
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