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§ 6 - 52. Anrechnungsverordnung (52. AnrV)

§ 6


§ 6 ändert mWv. 1. Juli 2020 51. AnrV

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 51. Anrechnungsverordnung vom 13. Juni 2019 (BGBl. I S. 795) außer Kraft.

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