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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2020 aufgehoben
§ 1 - 2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung (2. Schengen-COVID-19-V)
V. v. 17.06.2020 BAnz AT 18.06.2020 V1
Geltung ab 19.06.2020 bis 30.09.2020; FNA: 26-12-10 Ausländerrecht
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Geltung ab 19.06.2020 bis 30.09.2020; FNA: 26-12-10 Ausländerrecht
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§ 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt auf Grund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie die Verlängerung der vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für Inhaber von Schengen-Visa im Bundesgebiet und die vorübergehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels zur Durchreise durch das Bundesgebiet zum Zweck der Ausreise aus dem Schengen-Raum.
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