Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 1 - Gesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes (FrHfErrG k.a.Abk.)

G. v. 25.07.1989 BGBl. I S. 1541; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 518
Geltung ab 01.08.1989; FNA: 613-1-13 Zölle
|

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2 und 4 des Gesetzes)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Karte siehe BGBl. I 1989 S. 1543)



 

Zitierungen von Anlage 1 Gesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FrHfErrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FrHfErrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FrHfErrG Neue Freihäfen
... Die umschlossene Freihafenfläche beträgt etwa 90.000 m². Sie ist in der Anlage 1 durch eine rote Linie eingegrenzt. (3) In Duisburg beginnt die Zollgrenze um den ... der Finanzen kann durch Rechtsverordnung bis zum 31. Dezember 1997 die in den Anlagen 1 bis 4 schraffierten Gebiete oder Teile davon in die Freihäfen ...