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Anlage 3 - Gesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes (FrHfErrG k.a.Abk.)

G. v. 25.07.1989 BGBl. I S. 1541; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 518
Geltung ab 01.08.1989; FNA: 613-1-13 Zölle
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Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3 und 4 des Gesetzes)


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Karte siehe BGBl. I 1989 S. 1545)



 

Zitierungen von Anlage 3 Gesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 FrHfErrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FrHfErrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FrHfErrG Neue Freihäfen
... Die umschlossene Freihafenfläche beträgt etwa 100.000 m². Sie ist in der Anlage 3 durch eine rote Linie eingegrenzt. (4) Der Bundesminister der Finanzen kann durch ... der Finanzen kann durch Rechtsverordnung bis zum 31. Dezember 1997 die in den Anlagen 1 bis 4 schraffierten Gebiete oder Teile davon in die Freihäfen ...