Artikel 4 - Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union (ESiVEV k.a.Abk.)

V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298 (Nr. 28); Geltung ab 24.06.2020
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 24. Juni 2020 ESiV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Eisenbahn-Sicherheitsverordnung vom 5. Juli 2007 (BGBl. I S. 1305, 1318), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1958) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Juni 2020.



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