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Artikel 156 - Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (11. ZustAnpV k.a.Abk.)
Artikel 156 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
(224-14)
Das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vom 5. Juni 1998 (BGBl. I S. 1226) wird wie folgt geändert:
Das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vom 5. Juni 1998 (BGBl. I S. 1226) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Satz 1 werden die Wörter „dem Bundesministerium des Innern" durch die Wörter „der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde" ersetzt.
- 2.
- In § 9 Absatz 1 werden die Wörter „des Bundesministeriums des Innern" durch die Wörter „der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde" ersetzt.
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