Artikel 173 - Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (11. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 (Nr. 29); Geltung ab 27.06.2020, abweichend siehe Artikel 361
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Artikel 173 Änderung des Visa-Warndateigesetzes


Artikel 173 ändert mWv. 27. Juni 2020 VWDG § 15

(26-14)

In § 15 in dem Satzteil vor Nummer 1 des Visa-Warndateigesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3037), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 4 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I S. 1241) geändert worden ist, wird das Wort „Innern" durch die Wörter „Innern, für Bau und Heimat" ersetzt.



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